ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
von Ter Steege B.V. mit Sitz in Rijssen (Ov.), Nijverheidsstraat 53, 7461 AD Rijssen und Turfstekerstraat 21, 1431 GD Aalsmeer.
1. ANWENDBARKEIT
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und für alle von uns abgeschlossenen Verträge, gleichgültig, wie diese genannt werden. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für Vereinbarungen, die wir für die Lieferung von Produkten an unsere Käufer getroffen haben.
- Wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Käufer" die Rede ist, ist darunter jede natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mit uns in einer vertraglichen Beziehung steht, aufgrund eines mit uns abgeschlossenen Kaufvertrags oder einer anderen Art von Vereinbarung, sowie jede natürliche oder juristische Person, die mit uns einen Kauf- oder anderen Vertrag abschließen möchte. Unter "Käufer" ist insbesondere auch die Person zu verstehen, auf deren Anweisung und für deren Rechnung Produkte geliefert werden.
- Ein Abweichen von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn und soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wenn der Käufer auch auf (seine) allgemeine Geschäftsbedingungen verweist, gelten die Geschäftsbedingungen des Käufers nicht. Dies gilt nur dann, wenn und soweit die Anwendbarkeit der Bedingungen des Käufers von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurde und soweit die Bedingungen des Käufers nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.
- Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Lieferung (von Produkten)" die Rede ist, umfasst dies auch die Ausführung von Dienstleistungen und Arbeiten jeglicher Art.
- Bei Bestellungen von Waren, die speziell angefertigt, gestempelt oder anderweitig mit einer Registrierungsnummer, einem Namen oder einem Dekor versehen werden müssen, ist der Käufer verpflichtet, eine mögliche Mehr- oder Minderlieferung von maximal 10% der bestellten Menge zu akzeptieren.
2. ANGEBOTE
- Alle Angebote und Preise sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag zwischen uns und dem Käufer ist abgeschlossen, wenn wir den Auftrag, den der Käufer dem Käufer erteilt hat, schriftlich bestätigt haben. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit uns (oder unseren Untergebenen) sind für uns erst verbindlich, nachdem und soweit sie von uns gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.
- Die von uns erstellten Angebote umfassen: Entwürfe, Zeichnungen, Modelle, Muster, Beschreibungen, Abbildungen, Messungen usw. sowie alle Anhänge und Dokumente, die sich auf unsere Angebote beziehen. All dies bleibt unser Eigentum, ebenso wie die von uns in diesem Zusammenhang hergestellten Werkzeuge, müssen auf unser Verlangen an uns zurückgegeben werden und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht kopiert und/oder an Dritte weitergegeben werden. Hinsichtlich der Rechte an geistigem Eigentum gelten die Bestimmungen von Artikel 10.
- Wenn der Auftrag, auf den sich unser Angebot bezieht, nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag, an dem wir unser Angebot abgegeben haben, bei uns eingegangen ist, können wir dem Käufer die Kosten in Rechnung stellen, die uns bei der Erstellung unseres Angebots entstanden sind, einschließlich der Kosten für die Herstellung der im vorigen Absatz genannten Werkzeuge.
- Hinsichtlich der von uns in unseren Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen und Preislisten angegebenen Daten, Maße und Gewichte, Farbe, Farbechtheit und dergleichen hat der Käufer die für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen üblichen Toleranzen, geringe Abweichungen und Änderungen z.B. von Konstruktionen oder Teilen zu berücksichtigen. Die von uns gelieferten Produkte können daher von der Beschreibung in der Preisliste oder der Auftragsbestätigung abweichen, wenn und soweit es sich um geringfügige Abweichungen und geringfügige Änderungen handelt.
3. LIEFER- UND LIEFERBEDINGUNGEN.
- Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten nie als feste Termine, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich in Verzug gesetzt werden.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Transport der vom Käufer bestellten Produkte von uns bestimmt. Die Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Käufers.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Produkte in den Niederlanden:
- Für Bestellungen über einen Nettorechnungsbetrag von € 500,-, - frachtfrei am Bestimmungsort.
- Bei Bestellungen mit einem Nettorechnungsbetrag von € 350,- bis € 500,- erfolgt die Lieferung auf Kosten des Käufers. Diese Lieferkosten betragen € 35,-.
Belgien:
- Bei Bestellungen über einen Nettorechnungsbetrag von € 500,- frei Bestimmungsort.
- Bei Bestellungen mit einem Nettorechnungsbetrag von € 350,- bis € 500,- geht die Lieferung zu Lasten des Käufers. Diese Lieferkosten betragen € 35,-.
Deutschland:
- Für Bestellungen über einen Nettorechnungsbetrag von € 850,- hinaus, - frachtfrei am Bestimmungsort.
- Bei Bestellungen mit einem Nettorechnungsbetrag von € 650,- bis € 850,- erfolgt die Lieferung am
Kosten des Käufers. Diese Lieferkosten betragen € 50,-.
Andere Länder: werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt und schriftlich vereinbart.
- Sobald die zu liefernden Produkte am Bestimmungsort vom Transportmittel verladen oder in unserem Lager an den Käufer übergeben worden sind, geht die Gefahr bezüglich dieser Produkte auf den Käufer über.
- Wenn der Käufer verlangt, dass die Lieferung der Produkte auf eine andere als die übliche Weise durchgeführt wird, können wir dem Käufer die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen.
- Wenn der Käufer die Produkte nicht abnimmt, sind wir berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern - in diesem Fall gilt die Lieferung als erfolgt oder, nach unserem Ermessen, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen. Das oben genannte berührt nicht unsere Rechte nach dem allgemeinen Recht; insbesondere behalten wir uns das Recht auf volle Entschädigung vor.
- Jede Rücksendung an uns muss immer frachtfrei und unter Angabe der Gründe erfolgen: Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, die Rücksendung abzulehnen und/oder auf Kosten des Käufers zurückzuschicken. Die Rücksendung erfolgt auf Risiko des Käufers.
4. PREISE
- Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Rijssen ohne Umsatzsteuer.
- Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren, wie Währungskosten, Herstellerpreise, Rohstoff- und Materialpreise, Lohn- und Transportkosten, Steuern, Einfuhrzölle und andere staatliche Abgaben.
- Wir behalten uns das Recht vor, dem Käufer Erhöhungen eines oder mehrerer Kostenfaktoren in Rechnung zu stellen, wenn dies nach dem Datum des Vertragsabschlusses, aber vor dem Tag der Lieferung geschieht. Im Falle einer Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss ist der Käufer berechtigt, den Vertrag teilweise oder vollständig für aufgelöst zu erklären.
5. ZAHLUNG.
- Die Zahlung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug von Skonto in bar sofort nach Lieferung der betreffenden Produkte, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Im Falle einer Zahlung per Bank gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlungstag.
- Wenn der Käufer die (vollständige) Zahlung nicht rechtzeitig vornimmt, ist er in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Erfüllung aller unserer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, und wir haben außerdem Anspruch auf Schadenersatz gemäß Artikel 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, unbeschadet aller anderen Rechte, die sich aus dem allgemeinen Recht ergeben.
- Ist der Käufer mit der rechtzeitigen Zahlung in Verzug, verwirkt er ohne weitere Mitteilung unsererseits ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung Verzugszinsen in Höhe von eineinhalb Prozent pro Monat, die ohne weitere Inverzugsetzung sofort fällig sind. Am Ende eines jeden Monats wird der Betrag, auf den die Verzugszinsen von eineinhalb Prozent berechnet werden, um die für den abgelaufenen Monat fälligen Zinsen erhöht, so dass die zuvor verwirkten Verzugszinsen selbst wieder verzinst werden. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, uns die außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung unserer Forderung(en) zu zahlen; diese Kosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgelegt, unbeschadet unseres Rechts, weitere angemessene Kosten gemäß Artikel 6:96 Absatz 2 Buchstabe c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Rechnung zu stellen.
- Zahlungen des Käufers dienen immer und in erster Linie der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
- Der Käufer wird nur unter aufschiebenden Bedingungen Eigentümer der von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte. Wir bleiben Eigentümer dieser Produkte, solange der Käufer unsere Forderungen für die Gegenleistung des Vertrages oder einer ähnlichen Vereinbarung nicht bezahlt hat. Wir bleiben auch so lange Eigentümer der gelieferten oder zu liefernden Produkte, wie der Käufer die im Rahmen solcher Vereinbarungen ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten nicht bezahlt hat und so lange der Käufer Forderungen aufgrund der Nichteinhaltung solcher Vereinbarungen, einschließlich Forderungen in Bezug auf Strafen, Zinsen und Kosten, nicht bezahlt hat.
- Solange der Käufer die oben genannten Forderungen nicht bezahlt hat, ist er nicht berechtigt, die von uns gelieferten Produkte zu verpfänden, und verpflichtet sich, gegenüber Dritten, die ein solches Recht auf unser erstes Verlangen begründen wollen, zu erklären, dass er nicht berechtigt ist, ein Pfandrecht zu begründen.
- Wenn der Käufer irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag bezüglich der verkauften Waren oder der auszuführenden Arbeiten uns gegenüber nicht erfüllt, ist der Käufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung die Waren zurückzunehmen, sowohl die ursprünglichen als auch die neu gebildeten Waren. Der Käufer ermächtigt uns, den Ort zu betreten, an dem sich diese Waren befinden.
- In dem Moment, in dem der Käufer alle seine Zahlungsverpflichtungen aus diesem und ähnlichen Verträgen erfüllt hat, übertragen wir das Eigentum an den gelieferten Waren auf den Käufer, vorbehaltlich unseres Pfandrechts zugunsten aller anderen Forderungen, die wir gegen den Käufer haben. Auf unser erstes Ersuchen hin wird der Käufer bei allen diesbezüglich erforderlichen Maßnahmen mitwirken.
- Sollte der Käufer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen nach dem in Artikel 5 Absatz 1 genannten Rechnungsdatum zahlen, sind wir berechtigt, den Vertrag durch eine an den Käufer gerichtete schriftliche Auflösungserklärung aufzulösen. Der Käufer ist dann verpflichtet, die von uns gelieferten Waren zurückzugeben oder die Verpflichtung, die von uns erbrachte Leistung anderweitig rückgängig zu machen.
7. RECLAME.
- Reklamationen des Käufers, die sich auf eine fehlerhafte Lieferung oder auf äußerlich wahrnehmbare Mängel an Produkten beziehen, müssen uns vom Käufer innerhalb von 15 Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
- Der Käufer trägt das Bruchrisiko in dem Sinne, dass bei einer Bestellung bis zu 2300 € 3% pro gelieferter Sendung auf seine Kosten gehen. Bei einer Bestellung von € 2300,- bis zu € 4600,- beträgt der Bruchprozentsatz pro gelieferter Sendung 2% bei Bestellungen über € 4600,- 1%. Ist der Bruchprozentsatz höher als in den oben genannten Fällen, erstatten wir den Überschuss zurück, entweder durch Nachlieferung oder durch Gutschrift des Gegenwertes, der in gegenseitiger Absprache festgelegt wird.
8. GEWALT MAJEURE
- Unter höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der sich unserer Kontrolle entzieht und der so beschaffen ist, dass die Einhaltung der Vereinbarung von uns vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Höhere Gewalt umfasst auch: Rohstoffmangel, Betriebs- oder Transportstörungen jeglicher Art, Epidemien, Belagerungszustand, Krieg, Behinderungen durch Maßnahmen, Gesetze oder Entscheidungen internationaler, nationaler oder regionaler (Regierungs-)Behörden.
- Wenn wir den Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig, ganz oder teilweise erfüllen können, sind wir berechtigt, den Vertrag nach unserem Ermessen zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen oder als aufgelöst zu betrachten. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer keinen Schadensersatz von uns verlangen.
9. HAFTUNG.
- 1. Wir übernehmen die Haftung nur insoweit, wie sie sich aus diesem Artikel ergibt.
- Nur wenn Dritte (z.B. unsere Lieferanten oder Hersteller) die Gewährleistungsverpflichtungen bezüglich der von uns gelieferten Produkte nicht übernommen haben, kann der Käufer (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen uns geltend machen. In diesem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf Mängel, die auf Fertigungs- und Materialfehler zurückzuführen sind.
- Bei zurechenbaren Mängeln in der Vertragserfüllung haften wir nur auf Ersatz des Schadens, d.h. auf Ersatz des Wertes der versäumten Leistung oder - nach unserer Wahl - auf Lieferung von Ersatzware nach Rückgabe der mangelhaften Ware. Jegliche Haftung unsererseits für jede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, einschließlich zusätzlicher Entschädigung in welcher Form auch immer, Ersatz für indirekte oder Folgeschäden oder Schäden durch entgangenen Gewinn. Darüber hinaus haften wir in keinem Fall für Verzugsschäden, Schäden durch Datenverlust, Schäden durch Überschreitung von Lieferfristen, Schäden durch mangelhafte Mitwirkung, Informationen oder Materialien des Käufers und Schäden durch Informationen oder Ratschläge des Käufers, deren Inhalt nicht ausdrücklich Teil einer schriftlichen Vereinbarung ist. Wir haften unter keinen Umständen, wenn der Käufer Änderungen an den von uns gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen vornimmt oder von Dritten vornehmen lässt. Dazu gehört auch die Verwendung für Zwecke, für die die Produkte und Dienstleistungen nicht geliefert wurden.
- Die von uns wegen zurechenbarer Nichteinhaltung einer Vereinbarung zu zahlende Entschädigung darf in keinem Fall die Summe der auf der Grundlage dieser Vereinbarung in Rechnung gestellten Beträge (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen. Die Beträge und Preise, auf die in diesem Absatz Bezug genommen wird, werden um die vom Käufer festgelegten und von uns gewährten Kredite reduziert.
- Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Mitarbeitern oder Untergebenen, für die wir gesetzlich haftbar gemacht werden können, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung verursacht wurden. In diesen Fällen übersteigt die Entschädigung in keinem Fall die Versicherungssumme pro Schadensfall, wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis betrachtet wird.
- Die Haftung unsererseits für Schäden aufgrund von Fehlhandlungen, die nicht in Absatz 4 dieses Artikels genannt sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn und soweit dies gesetzlich nicht geltend gemacht werden kann, übersteigt die Entschädigung pro Ereignis - wobei eine Reihe zusammenhängender Ereignisse als ein einziges Ereignis gilt - in keinem Fall den Preis (ohne Mehrwertsteuer), der in der Vereinbarung, in deren Rahmen das Ereignis eingetreten ist, oder in Ermangelung einer solchen Vereinbarung die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts zwischen den Parteien geltende Vereinbarung, jedoch niemals mehr als die Versicherungssumme.
- Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruchs auf Entschädigung/Forderung ist, dass der Käufer nach Eintritt des Schadens diesen innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei uns gemeldet hat. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zurückzugeben, für die er seinen Anspruch nicht begründet hat. Erfolgt dies ohne einen von uns zu bestimmenden triftigen Grund, gehen alle Kosten der Rücksendung und die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers bei Dritten einzulagern.
- Der Käufer stellt uns von allen Schäden frei, die uns aufgrund von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Produkten oder Dienstleistungen entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a. Ansprüche von Dritten, einschließlich Mitarbeitern des Käufers, die durch rechtswidrige Handlungen von Mitarbeitern von uns, die dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden und die unter der Aufsicht oder auf Anweisung des Käufers arbeiten, Schaden erleiden;
b. Ansprüche Dritter, einschließlich unserer Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags infolge von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder von unsicheren Situationen in seinem Unternehmen Schaden erleiden;
c. Ansprüche Dritter, die infolge eines Mangels an von uns gelieferten Produkten oder Dienstleistungen, die vom Käufer unter Hinzufügung von oder im Zusammenhang mit Produkten und/oder Dienstleistungen des Käufers und/oder Dritter verwendet, verändert oder neu geliefert wurden, Schaden erleiden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht auf die oben genannte Verwendung, Veränderung oder Neulieferung zurückzuführen ist. - Unter Beachtung der Bestimmungen der Absätze 1 bis 7 dieses Artikels ist unsere Haftung in dem Maße, in dem sie gesetzlich festgelegt wäre, in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall nach den Bestimmungen des Vertrages zu zahlen ist.
10. GEISTIGES EIGENTUM
Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an allen Produkten/Dienstleistungen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Mustern, Beschreibungen, Bildern, Maßangaben, Werkzeugen, Analysen, Dokumentationen, Berichten, die im Rahmen der Bestellung oder Vereinbarung geliefert werden, liegen ausschließlich bei uns. Der Käufer kann in keiner Weise Ansprüche geltend machen. Der Käufer darf die bei uns gekauften Produkte nur in unveränderter Form verkaufen. Es ist dem Käufer ausdrücklich nicht gestattet, die gekauften Produkte in irgendeiner Weise zu verändern, zu reproduzieren oder zu kopieren. Auch ist es dem Käufer nicht gestattet, die auf den Produkten abgebildeten Zeichnungen, Bilder, Gemälde usw. in irgendeiner Weise zu verwenden, außer in Übereinstimmung mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
11. VERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS
Der Käufer wird der Steege B.V. jederzeit alle Daten oder Informationen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nützlich und notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung stellen und wird zu diesem Zweck voll und ganz kooperieren.
Wenn uns die für die Ausführung der Bestellung oder des Vertrags erforderlichen Daten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß zur Verfügung stehen, oder wenn der Käufer seine Verpflichtungen auf andere Weise nicht erfüllt, sind wir berechtigt, die Ausführung der Bestellung oder des Vertrags auszusetzen und die daraus resultierenden Kosten gemäß unseren üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.
12. DISSOLUTION
Die Parteien haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn die andere Partei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, die so schwerwiegend ist, dass die Fortsetzung des Vertrags von der kündigenden Partei nicht vernünftigerweise verlangt werden kann, und die kündigende Partei, nachdem sie per Einschreiben in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur weiteren Erfüllung dieser Verpflichtung eingeräumt wurde, diese Verpflichtung nicht erfüllt oder keine geeigneten Maßnahmen zur Behebung der Mängel ergreift.
Wir sind in jedem Fall berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen, wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, wenn der Käufer einen Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wird oder wenn der Käufer auf andere Weise nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wir sind niemals für eine Entschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung im Sinne des vorigen Satzes verantwortlich.
Wenn der Käufer zum Zeitpunkt der Auflösung bereits Leistungen zur Ausführung des Vertrags erhalten hat, können wir den Vertrag nur teilweise und nur für den Teil, der vom Lieferanten noch nicht ausgeführt wurde, auflösen. Beträge, die wir vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was wir bereits zur Ausführung der Vereinbarung durchgeführt oder geliefert haben, in Rechnung gestellt haben, bleiben zum Zeitpunkt der Auflösung vollumfänglich und sofort fällig.
Die Auflösung der Vereinbarung erfolgt per Einschreiben mit Rückschein an die andere Partei.
13.SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen der Auftragsbestätigung, des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
- Die Verwendung der von uns gelieferten Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.
- Mitteilungen, die sich die Parteien auf der Grundlage dieser Vereinbarung gegenseitig machen, erfolgen schriftlich. Mündliche Ankündigungen, Zusagen oder Vereinbarungen sind für die Parteien nicht bindend, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
- Wir sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, auf Dritte zu übertragen.
14. TOEPASSELIJK RECHT.
Op de door ons gedane offertes en op alle door ons aangegane overeenkomsten is uitsluitend het Nederlandse recht van toepassing.
15. GESCHILLENBESLECHTING.
Elk geschil betreffende de totstandkoming, de uitleg of de uitvoering van de opdracht of overeenkomst waarop deze Algemene Voorwaarden van toepassing zijn en van de opdrachten / overeenkomsten die daaruit mochten voortvloeien, alsmede elk ander geschil ter zake van of in verband met deze Algemene Voorwaarden, hetzij juridisch, hetzij feitelijk, geen uitgezonderd, wordt door de bevoegde rechter van rechtbank Overijssel te Almelo beslecht, tenzij wij schriftelijk aangeven het geschil aan een andere rechter te willen voorleggen of de zaak in arbitrage te willen laten beslechten.
Deze Algemene Voorwaarden zijn gedeponeerd onder nummer5/2016 bij de Arrondissementsrechtbank te Almelo d.d. 24-2-2016 .